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Fachjargon, Fachbegriffe & Fremdwörter kurz erläutert

Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistungen gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.